Peter Hager, Fachanwalt
Warum wurde ich Fachanwalt für Familien- und Erbrecht?
Mein Studium der Rechtswissenschaften schloss sich an meinen Abschluss zum Dipl. Betriebswirt (FH) an. Daher legte ich von Anfang an das Augenmerk darauf, betriebswirtschaftliche und juristische Betrachtungen zu vereinen. Bereits während dem Studium habe ich im Nebenerwerb einen landwirtschaftlichen Betrieb bewirtschaftet. Durch meine anwaltliche Spezialisierung ist es mir gelungen, genau diese Strömungen miteinander zu vereinen.
Im Familien- und Erbrecht sind gerade betriebs-wirtschaftliche Überlegungen von besonderer Bedeutung, um wirtschaftlich sinnvolle Ergebnisse zu erzielen. Gerade bei landwirtschaftlichen Betrieben reichen Rechtskenntnisse alleine nicht aus.
Es ist vielmehr erforderlich, auch die tatsächlichen Betriebsabläufe zu kennen.