Erbrecht
Wir helfen Ihnen bei Ihrer persönlichen Vorsorgeplanung. Hierunter verstehen wir nicht nur die Verfassung eines nicht angreifbaren Testamentes, sondern vor allem auch der Verfügungen, die Ihnen zu Lebzeiten noch zu Gute kommen können, wie Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung.
Bei der Testamentsgestaltung sind uns die jahrelangen Erfahrungen aus streitigen Erbfällen sehr hilfreich. Wir wissen deshalb, was es zu vermeiden gilt. Bei den meisten streitigen Erbfällen lag entweder ein Testament vor, das ohne fachmännische Hilfe verfasst wurde oder es wurde auf ein Testament komplett verzichtet.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch in streitigen Erbangelegenheiten zur Seite.
Aufgrund unserer Spezialisierung können wir Ihnen auch in exotischen Bereichen behilflich sein, beispielsweise wenn ein landwirtschaftlicher Betrieb oder eine Auslandsimmobilie, beispielsweise eine Spanienimmobilien sich im Nachlass befindet.
Unser Angebot wird abgerundet durch die Zusatzqualifikation des Rechtsanwalts Zirngibl als zertifizierter Testamentsvollstrecker.