Immobilien
Hauptstreitpunkt in erbrechtlichen und familienrechtlichen Auseinandersetzungen sind häufig Immobilien.
Im Familienrecht bedarf es bei einer Scheidung einer Regelung über den weiteren Verbleib der gemeinsamen Immobilie bzw. über deren Veräußerung.
Will ein Ehegatte den anderen auszahlen, so sind die finanziellen Möglichkeiten zu klären. Die Eheleute sind zudem häufig durch gemeinsame Finanzierungsdarlehen miteinander verbunden.
Im Erbrecht stellt sich häufig die Frage einer substanzerhaltenden Vererbung einer Immobilie, ohne das diese beispielsweise zur Erfüllung von Pflichtteilsansprüchen veräußert werden muss. Gerade in der Landwirtschaft bedarf es hier eines besonderen sachverständigen Augenmerks, damit nicht die Existenz des Betriebes gefährdet wird. Bei Auslandsimmobilien sind eine Reihe weiterer Besonderheiten zu beachten. Beispielsweise ist bei einer Erbschaft in Spanien, obwohl beim deutschen Erblasser deutsches Erbrecht Anwendung findet, das spanische Immobilienrecht und auch das spanische Verfahrensrecht zur Annahme einer Erbschaft zu beachten.
Es gibt aber auch Fälle, in denen die Auseinandersetzung des Immobilienvermögens nur mit gerichtlicher Hilfe durchsetzbar ist. Wir beraten Sie fachkundig, ob und zu welchem Zeitpunkt die Einleitung eines Versteigerungsverfahrens zielführend ist.