Spanien/Spanisch
Rechtsanwalt Zirngibl hat neben dem Jura-Studium durch Sprachaufenthalte in Salamanca und eine Fremdsprachenausbildung an der Universität Augsburg die spanische Sprache erlernt. Aufgrund Prüfung des Instituto Cervantes Bremen im Jahr 2000 wurde ihm vom Ministerium für Erziehung und Kultur Spanien das Diploma de Español como Lengua Extranjera – Nivel Superior (höchstes Diplom für spanisch als Fremdsprache) verliehen. Eine 3-monatige Tätigkeit in einer international tätigen spanischen Kanzlei in Barcelona sowie eine 1-jährige Zusammenarbeit mit dem in Hamburg niedergelassenen Abogado (spanischer Anwalt) Dr. Roberto Carballo haben es Rechtsanwalt Zirngibl ermöglicht, die fachspezifischen Besonderheiten der spanischen Sprache zu erlernen.
Daneben wurden umfangreich die Probleme Deutscher beim Erwerb, bei der Veräußerung oder bei der Vererbung spanischer Immobilien bearbeitet. Insbesondere im Erbfall sind eine Vielzahl rechtlicher Besonderheiten aufgrund der Überlagerung zweier Rechtssysteme zu beachten.